Parkplätze
Interne Obauski Parkflächen:
Frei
Frei
Frei
Frei
Brunnerbichl Parkplatz
Gebührenpflichtig,
Direktbahn: A1 Brunnerbichlbahn
Haselwand Bahn Parkplatz
Nicht Gebührenpflichtig,
Direktbahn: A6 Haselwand
Hornbahn Parkplatz
Gebührenpflichtig,
Direktbahn: C1 Hornbahn / C2 Hornbahn ||
Aschbachbahn Parkplatz
Nicht Gebührenpflichtig,
Direktbahn: B1 Aschbachbahn, Sunkid 1,2,3 Aurach
Externe Parkflächen:
Frei
Aurach Bahnhof Haltefläche
Nicht Gebührenpflichtig, Kurzparkzone 20min
Nächste Anlage: A1 Brunnerbichlbahn
Wichtige Informationen
zu Internen Obauski Parkplätzen
Bitte beachten Sie das diese Informationen und Richtlinien ausschließlich für interne Parkplätze in Eigentum des Skigebiet "Modellbergbahn AG Obauski" sind. Externe Parkplätze & Flächen sind nicht mit diesen regeln vertraut oder verkuppelt. Trotz internen Hausregeln und anderen Regelungen gilt auch auf internen Parkplätzen des Skigebiets die StVo, sollte sie missbraucht werden können sie einen Grundverweis bekommen! .

Hausregeln und Richtlinien für Obauski-Parkplätze
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Für die Nutzung der Obauski-Parkplätze gelten klare Regeln, die von allen Besuchern eingehalten werden müssen, um Sicherheit, Ordnung und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. 1. Besucher, die eine gültige saisonale Parkkarte besitzen, dürfen auf allen gebührenpflichtigen Obauski-Parkplätzen parken. Auch mit einem gültigen Tarif ist das Parken erlaubt, allerdings nur innerhalb der erlaubten Zeiträume. Das längere Stehenbleiben von mehr als 48 Stunden ist strengstens untersagt, und Fahrzeuge, die länger als erlaubt stehen, können kostenpflichtig abgeschleppt werden. 2. Auf allen Parkplätzen befinden sich Bodenmarkierungen, und es wird erwartet, dass Fahrzeuge genau innerhalb dieser Markierungen abgestellt werden, um ein geordnetes Parken zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. 3. Die Geschwindigkeit auf den Parkplätzen ist auf 30 km/h begrenzt, sofern nicht durch Schilder eine andere Geschwindigkeit vorgegeben ist. Wer schneller fährt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 200 € rechnen. 4. Besonders aufmerksam sollten alle Besucher in der Nähe von Skischulen sein, da hier häufig Kindergruppen unterwegs sind. Rücksichtnahme auf Kinder und andere Fußgänger ist jederzeit verpflichtend. 5. Feuerwehr- und Rettungswege sowie Einfahrten müssen jederzeit freigehalten werden, da das Parken in diesen Bereichen nicht erlaubt ist und sofort geahndet werden kann. 6. Fahrzeuge dürfen nur langsam rangiert werden, und bei allen Bewegungen ist auf andere Autos sowie Fußgänger zu achten. 7. Die Sauberkeit der Parkplätze ist von allen Besuchern einzuhalten; Müll ist in die vorgesehenen Behälter zu werfen, und Fahrzeuge dürfen keine Flüssigkeiten oder Abfälle auf den Parkflächen hinterlassen. 8. Motorräder müssen auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden, und Fahrräder dürfen nur an gekennzeichneten Stellen geparkt werden. 9. Im Winterbetrieb ist auf geräumten und gestreuten Flächen zu parken. Fahrzeuge müssen den Witterungsverhältnissen angepasst sein, und bei Bedarf sind Schneeketten oder Winterreifen zu verwenden. 10. Für Schäden am Fahrzeug auf den Parkplätzen übernimmt die Verwaltung keine Haftung, außer bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. 11. Zusätzlich gelten die relevanten Bestimmungen der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO). Fahrzeuge dürfen nur an erlaubten Stellen abgestellt werden, die maximal erlaubte Parkdauer darf nicht überschritten werden, Halten ist nur kurzfristig gestattet, und Bodenmarkierungen sind einzuhalten. Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben, Fußgänger haben Vorrang, und Fahrzeuge müssen so abgestellt sein, dass keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Im Winterbetrieb sind die Fahrzeuge den Witterungsverhältnissen angepasst zu parken.
Relevante StVO-Regeln für Parkplätze in Österreich
Auf allen Parkplätzen in Österreich gelten zusätzlich die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), die unbedingt einzuhalten sind, um Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. 1. Fahrzeuge dürfen nur an erlaubten Stellen geparkt werden. Halten ist nur kurzfristig erlaubt, und die maximal erlaubte Parkdauer darf nicht überschritten werden. 2. Bodenmarkierungen müssen eingehalten werden. Fahrzeuge, die außerhalb der Markierungen abgestellt werden, können kostenpflichtig entfernt oder mit Strafen belegt werden. 3. Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Einfahrten müssen jederzeit freigehalten werden. Das Parken in diesen Bereichen ist strikt verboten, um schnelle Hilfe im Notfall zu ermöglichen. 4. Auf Parkplatzflächen ist die zulässige Geschwindigkeit einzuhalten. In der Regel liegt diese bei 20 bis 30 km/h, sofern nicht anders ausgeschildert. 5. Fußgänger haben immer Vorrang. Fahrzeugführer müssen auf Personen achten, die sich auf den Parkflächen bewegen, insbesondere auf Kinder, ältere Menschen und Gruppen. 6. Fahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht und ausreichend Platz für das Rangieren anderer Fahrzeuge bleibt. 7. Im Winterbetrieb sind die Fahrzeuge den Witterungsverhältnissen anzupassen. Dazu zählen die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten, wenn die örtlichen Vorschriften dies erfordern, sowie das Parken auf geräumten und gestreuten Flächen. 8. Fahrzeughalter haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß geparkt sind und keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Bei Verstößen gegen diese Regeln können Geldstrafen oder das Abschleppen des Fahrzeugs erfolgen.
Diese StVO-Bestimmungen gelten für alle Parkplatznutzer gleichermaßen und dienen der Sicherheit, der Übersichtlichkeit und der Vermeidung von Unfällen. Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig überprüft, und Zuwiderhandlungen werden entsprechend geahndet.
